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Wir reden mit
Wir betreuen unsere Mandanten auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung. Das können wir gewährleisten, weil wir einen hohen wissenschaftlichen Anspruch an unsere Tätigkeit stellen. Unsere Anwälte sind neben der Lehrtätigkeit an der Universität auch Mitherausgeber juristischer Zeitschriften, Herausgeber und Autoren von Kommentaren sowie Monographien. Regelmäßige Veröffentlichungen gehören zu unserem Selbstverständnis.
Prof. Dr. Jochen Kerkmann
Publikationen
- Kommentierung der Vorbemerkung zu §§ 1-7 (gemeinsam mit Krohn), §§ 1, 2, 7 Abs. 1 Nr. 1 -2, Vorbemerkung zu §§ 13 -19; §§ 13, 15 (gemeinsam mit Dr. Jessica Schröter) und 19, in: Schlacke (Hrsg.), GK-BNatSchG, 3. Aufl. 2024
- Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit Unionsrecht: Konsequenzen für die Planungs- und Vollzugsebene, BauR 2024, 20 (gemeinsam mit Alexander Saame)
- Kommentierung des § 13b BauGB, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 147. EL August 2022
- Die Bedeutung gesetzlicher Moratorien für den Ausbau der Windkraft, EurUP 2022, 289 ff. (gemeinsam mit Dr. Jessica Schröter und Elisabeth Huber)
- Naturschutzrecht in der Praxis (Hrsg.), 3. Auflage 2021, besprochen von Mitschang, in: UPR 2022, 212
- Kommentierung der §§ 54, 56, 56a, 58, 59, 68, 75, 76, 80-82 und 86 LBauO, in: Jeromin (Hrsg.), LBauO-Rheinland-Pfalz, 5. Auflage 2021
- Mitautor in Jeromin/Klose/Ring/Schulte Beerbühl (Hrsg.), Stichwortkommentar Nachbarrecht, Alphabetische Gesamtdarstellung, Nomos Verlag 2021
- "Klagebegründungsfrist" nach § 6 UmwRG auch in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne?, BauR 2020, 914 ff.
- Abfüllanlagen der Mineralbrunnen als Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie?, UWP 2020, 199 ff. (gemeinsam mit Dr. Jessica Schröter)
- Anmerkung zu einer Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 (4 CN 3/18) - Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan, NVwZ 2019, 494 ff.
- Das Ende des beschleunigten Verfahrens nach den §§ 13a und 13b BauGB?!, EurUP 2019, 206 ff.
- Umweltrecht, in: Hufen, Jutzi, Landesrecht Rheinland-Pfalz, 8. Auflage 2018
- Die typenoffene Genehmigung von Windenergieanlagen, ZNER 2018, 118
- Einzelprobleme mit der Bekanntmachung von Bauleitplanentwürfen nach § 3 Abs. 2 BauGB, BauR 2018, 1070 ff.
- Kommentierung des § 6 ROG (Ausnahmen und Zielabweichung), in: Cholewa u.a., Raumordnung in Bund und Ländern, Loseblattausgabe
- Kommentierung der §§ 1, 2, 13, 15 und 18 BNatSchG, in: Schlacke (Hrsg.), GK-BNatSchG, 2. Auflage 2017
- Präklusion = Präklusion, EurUP 2017, 126 ff.
- Konkurrenz zwischen den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Immissionsschutzrechts und dem UVPG, Gleichzeitig Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 28.09.2016 – 7 C 1.15, Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel (I+E) 2017, 37 ff.
- Kommentierung des § 47 VwGO (Normenkontrolle), in: Gärditz, VwGO-Kommentar, 2. Auflage 2018
- Kommentierung der §§ 63 und 64 BNatSchG (Mitwirkungsrechte und Vereinsklage), in: Gärditz, VwGO-Kommentar, 2. Auflage 2018
- Die Offenlage von Bebauungsplanentwürfen und ihre öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 2016
- Raumordnung und Gemeinden (§ 8) und gerichtlicher Rechtschutz gegenüber Raumordnungsplänen (§ 9), in: Koch / Hendler, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 6. Auflage 2015
- Harte und weiche Tabuzonen: Zur Misere der planerischen Steuerung der Windenergienutzung, DVBl. 2014, 1369 ff.
- Klausur: Ein Bootssteg an der Mosel, LKRZ 2014, 431 ff.
- Klausur: Viel Wind um Nichts?, JA 2014, 600 ff.
- Die Bedeutung von nicht relevanten Metaboliten bei der Herstellung von Mineralwasser, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 2012, Band 115, S. 147 ff.
- Die einstweilige Anordnung gegen Bebauungspläne, BauR 2011, 1921 ff.
- Kampfmittel in der Bauleitplanung, LKRZ 2010, 6 ff.
- Biotopschutz in der Bauleitplanung, LKRZ 2008, 449 ff.
- Der Rechtsbehelf nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, BauR 2007, 1527 ff.
- Kommentar zum Landeswassergesetz und Wasserhaushaltsgesetz
- Rechtsschutz gegen ausgewiesene "FFH-Gebiete", BauR 2006, 794 ff.
- Tektur- , Nachtrags- und Änderungsgenehmigung im Baurecht, BauR 2005, 47 ff.
- Anmerkung zum Beschluss des BVerwG vom 06.09.2004 - 7 B 62.04, ZfW 2005, 227 ff.
- Die "Umsetzung" der FFH-Richtlinie in Deutschland, EurUP, 2005, 276 ff.
- Wiederaufnahme eines Bergbaubetriebes ohne UVP, DVBl. 2004, 1288 ff.
- Natura 2000: Verfahren und Rechtsschutz im Rahmen der FFH-RL, 2004
- Kommunale Belange in der Fachplanung, BauR 2004, 275 ff.
- Der Anspruch auf Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen und Fragen des Rechtsschutzes, VR 2004, 73 ff.
- Klausur: Die Rotbauchunke auf Abwegen, JA 2002, 485 ff.
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Über uns
Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.
Wir sind ein Team von derzeit 9 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.