Projektgruppe
Nachbarrecht
Die Bedeutung einer guten Nachbarschaft zeigt sich für viele leider erst, wenn Zwist und Streit entsteht. Streitigkeiten unter Nachbarn sind regelmäßig für alle Beteiligten schwierig auszuräumen. Wir beraten Sie in nachbarrechtlichen Streitigkeiten mit spezifisch öffentlich-rechtlichem und baurechtlichem Bezug.
Hierzu zählen neben den klassischen Fragen des Bauordnungsrechts (unter anderem: Einhaltung von Abstandsflächen, Brandschutzvorgaben, Standsicherheitserfordernisse) auch das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme (wie: heranrückende Wohnbebauung, erdrückende Wirkung, Verschattung) ebenso wie die spezifischen Vorgaben der landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetze.
Nachbarrecht bedeutet, dass nicht nur manches zu unterlassen ist, was den Nachbarn stören kann. Im Einzelfall muss man vielmehr auch handeln, um eine Störung zu beseitigen. Wir helfen Ihnen hierbei gerne.
Unsere Anwälte haben sich durch die Begleitung zahlreicher solcher Streitigkeiten eine weithin anerkannte Expertise in diesem Bereich angeeignet. Unsere Referenzen belegen dies.
So können Sie uns
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Über uns
Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.
Wir sind ein Team von derzeit 9 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.