Projektgruppe

Öffentliches Wirtschafts­recht

Im öffentlichen Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir private und staatliche Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.

Öffentliches Wirtschaftsrecht bezeichnet das gestaltende, ordnende und leistende staatliche Einwirken auf das Wirtschaftsleben. Hierzu zählen neben dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und -verfassungsrecht auch das europäische Wirtschaftsrecht. Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit in diesem Bereich gehören insbesondere das

  • Subventionsrecht, insb. Beihilfenrecht
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Recht der öffentlichen Unternehmen
  • Tierkörperbeseitigungsrecht
  • Gewerberecht
  • Gaststättenrecht
  • Handwerksrecht

Erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung erfordert die Kenntnis des rechtlichen Rahmens und der bestehenden Gestaltungs­möglichkeiten, um Probleme zukunftssicher zu lösen und bestehende Hürden zu nehmen. Unsere Projektgruppe setzt sich aus einem Team von Anwälten zusammen, die über vertieftes Fachwissen ebenso wie langjährige Berufserfahrung in dem Beratungsfeld verfügen. Mit der sich daraus ergebenden verwaltungs­verfahrens- und prozessrechtlichen Expertise stehen wir Ihnen für eine umfassende außergerichtliche Projektbegleitung ebenso wie für die gerichtliche Vertretung im Streitfall zur Verfügung.

Unser Mandantenstamm aus Staat und Wirtschaft schätzt unsere zielorientierte Verfahrensbegleitung, die klare Aufarbeitung komplexer und vielschichtiger Rechtsfragen sowie die entschiedene Interessen­wahrnehmung im Falle der streitigen Konfliktbeilegung.

So können Sie uns

erreichen.

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr

Freitag
8:00 - 16:00 Uhr

Rennweg 72, 56626 Andernach

02632 9650 - 0

info@ksj-kanzlei.de

Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 9 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaft­liche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstver­ständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.